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Urheberrecht Grundlagen
Selbsterstellte Bilder, Webseiten, Texte sowie Designs sind urheberrechtlich geschützt (§ 2 Abs. 2 UrhG). Wenn Sie also für Ihren Internet Shop, Ebay Angebot oder Webseite, Bilder, hochwertige Texte und Designs erstellen und nutzen, steht das Gesetzt auf Ihrer Seite. Sie müssen nur noch die Kopien aufdecken und können sich z.B. mit einer Abmahnungen samt Unterlassungserklärung wehren. Dazu können Sie natürlich Schadensersatzansprüche, Anwaltskosten sowie auch Schmerzensgeld geltend machen. Je länger und je mehr Ihre Inhalte genutzt wurden, desto höher fallen diese Summen aus. Endecken Sie jetzt Kopien und bitten Kopierer zur Kasse.
Bilder und Textkopien schaden täglich Ihrem Online Geschäft. Das ist eine Tatsache, die von vielen nicht ernst genommen wird aber eine Menge Geld kostet, wenn Sie sich nicht dessen bewusst sind und sich nicht dagegen wehren. Das Anfertigen von Text und Bilderkopien, um sie auf Webseiten zu nutzen, ist im Internet sehr einfach. Schnell ist ein Shop oder Ebay Angebot mit fremden Bildern und Texten zusammengestellt . Dies passiert täglich tausendfach im Internet. Das Ärgerliche für Sie ist jedoch, dass diese kopierte Webseite oder Ebay Angebot Ihnen sofort Konkurrenz macht und dabei einen erheblichen Kostenvorteil genießt, da er ja Ihre Arbeit gestohlen hat und kostenlos nutzt. Zudem schaden Kopien erheblich Ihrem Google Ranking sowie Ihrer Internet Reputation. Aber Sie stehen nicht alleine da und können sich mit unseren Produkten sowie Gesetzen wehren. Wählen Sie Ihr Produkt aus und wehren sich aktiv gegen Kopien.
Zu 5100 Euro Schadensersatz sowie 5100 Euro Schmerzensgeld verurteilte das OLG Frankfurt am Main Aktenz. 11U 11/03 einen Webmaster, der unerlaubt Texte, Bilder sowie Design einer Webseite kopiert und genutzt hatte. Wenn man dieses Urteil betrachtet, lohnt es sich hochwertige Webseiten, Bilder und Texte zu erstellen. Den Rest erledigt anticopy für Sie und deckt Kopien Ihrer Arbeit auf .
Bei Bildern, die in Ebay und in Internet Shops widerrechtlich genutzt wurden, sind Verurteilungen und Schadensersatzzahlungen an der Tagesordnung. Hier ist die Geschäftsschädigung wie Dauer und Menge der Nutzung entscheidend. Auch muss natürlich bedacht werden ob der Kopierer diese z.B. für eine private Ebay Auktion oder gewerblich genutzt hat. Als Schadenssummen nutzen Richter oft die Honorar-Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing MFM. So sind pro Bild und wenige Tage Nutzung bereits ab 40 Euro fällig, bei 6 Monaten sind es so pro Bild schon ab 180 Euro Schadensersatz. Bei 10 Bildern für eine Webseite, die mehrere Monate genutzt wurden, können Sie direkt einen Schaden um 2000 Euro ansetzen. Allerdings kommen auch 10.000 Euro für 6 kopierte Bilder laut Landgericht München Az. 7 O 8506/07 in Frage. Zusätzlich dazu werden natürlich oft Anwaltsgebühren erhoben, damit Sie fachmännisch vertreten werden und sich Kopierer nicht rauswinden können. Warten Sie jedoch nicht so lange und gehen Sie sofort gegen Kopien vor, denn der Schaden durch die Konkurrenzsituation kann um ein vielfaches Höher sein.
Die Entdeckung einer Kopie ist natürlich entscheidend, aber um Ihren Anspruch zu beweisen, sollten Sie einige Punkte beachten. Wenn Sie Produktfotos machen oder hochwertige Texte schreiben, bewahren Sie Fotostrecken und Entwürfe auf. Auch wenn diese minderwertiger waren als die Endprodukte dienen diese dem Beweis Ihrer Urheberschaft. Zudem stellen Sie sicher, dass Sie die Hochauflösenden Erstbilder behalten und nicht nach der Jpeg Umwandlung löschen. Es gilt, wer das größere Bild hat, ist der Urheber. Auch bei Texten ist es sinnvoll die verschiedenen Textversionen in Ihrem Entstehungsstadium aufzubewahren. anticopy ist dann der Abschluss in der Kette Ihrer richtigen Entscheidungen, um Ihren digitalen Besitz zu schützen.
Alle anticopy Produkte können Sie immer kostenlos testen, sodass für Sie kein Risiko besteht. Bitte bedenken Sie immer aber welches Risiko Sie eingehen, wenn Sie Ihren digitalen Besitz nicht schützen und nicht gegen Kopierer vorgehen.
Lernen Sie anticopys Funktionsweise hier kennen und suchen sofort nach dreisten Kopierern
Dieser Text stellt keine Rechtsberatung der Anticopy GmbH dar und dient rein informativen Zwecken.
Quellen, wichtige Urteile und weitere Informationen, die auch zur Entstehung dieses Artikels beigetragen haben:
Das Urheberrecht
Bilderklau im Internet
Allgemeine Erklärungen zum Urheberrecht im Internet
Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet BGH Nr. 233/2009
Homepage, Urheberrecht, künstlerischer Anspruch Urteil des LG München I vom 11.11.2004 7 O 1888/04
Zur Frage des doppelten Schadensersatzes bei fehlender Urhebernennung 09.05.2006 - OLG Düsseldorf, Az.: I-20 U 138/05
Verwendung fremder Fotos in Ebay Auktionen; Brandenburgischen Oberlandesgericht Az.: 6 U 58/08


